Ein Sprechfunkzeugnis ist für viele Piloten unverzichtbar. Es erlaubt dir, in kontrollierten Lufträumen zu fliegen und professionell mit der Flugsicherung zu kommunizieren.
Für den Flugfunk benötigst du ein eigenes Sprechfunkzeugnis, das du im Rahmen deiner Ausbildung erwirbst. Es gibt drei Stufen:
Das BZF II ist das Beschränkte Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache. Es berechtigt dich zum Flugfunk auf Deutsch und reicht für Flüge an unkontrollierten Plätzen im deutschen Luftraum aus.
Das BZF I umfasst Flugfunk in englischer und deutscher Sprache. Damit kannst du auch kontrollierte Lufträume nutzen und ausländische Flugplätze anfliegen – für die meisten Piloten ist das die sinnvollste Wahl.
Das AZF ist das Allgemeine Sprechfunkzeugnis. Es gilt uneingeschränkt, auch für den Instrumentenflug (IFR), und wird in englischer und deutscher Sprache abgelegt.
Unsere Empfehlung: Lege mindestens das BZF I ab. Mit der englischen Funkberechtigung stehen dir kontrollierte Lufträume und internationale Flugplätze offen – das erweitert deinen fliegerischen Spielraum erheblich.
Für Piloten, die bereits eine Lizenz besitzen, bieten wir außerdem die ICAO-Sprachprüfung Level 4 an, die bei der Erstverlängerung des Sprechfunkzeugnisses erforderlich wird.