Der Privatpilotenschein ist dein Einstieg in die Welt der Motorfliegerei. Bei FCB lernst du auf echten Reiseflugzeugen: unsere Piper PA-28 sind bewährte Maschinen, die du auch nach der Ausbildung direkt bei uns chartern kannst.
Wer fliegen lernen möchte, steht schnell vor der Frage: LAPL oder PPL? Beide Lizenzen ermöglichen dir das Fliegen einmotoriger Flugzeuge – unterscheiden sich aber in Umfang, Aufwand und Möglichkeiten.
Der LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) ist der schnellste Weg ins Cockpit. Mit mindestens 30 Flugstunden Ausbildung erwirbst du eine vollwertige europäische Lizenz, mit der du einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2.000 kg Höchstabflugmasse fliegen darfst. Zunächst darfst du einen Passagier mitnehmen – nach 10 Stunden Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot sind es bis zu drei Passagiere, also insgesamt vier Personen an Bord. Die Theorieausbildung umfasst rund 100 Stunden und deckt alle wichtigen Grundlagen ab – von Navigation über Meteorologie bis Luftrecht.
Der PPL (Private Pilot Licence) geht einen Schritt weiter. Die Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden und berechtigt dich, Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung zu fliegen – vorausgesetzt, du bist für das jeweilige Muster berechtigt. Die Anzahl der Passagiere richtet sich allein nach der Zulassung des Flugzeugs. Außerdem bildet der PPL die Grundlage für weiterführende Berechtigungen wie Nachtflug, Instrumentenflug oder den Erwerb einer Berufspilotenlizenz.
Folgende wichtige Voraussetzungen müssen von Dir zum Teil bereits vor Ausbildungsbeginn erfüllt werden:
Theorie
Die Theorieausbildung umfasst 100 Unterrichtsstunden (zu je 45 Minuten). Der Unterricht findet in Präsenz am Flugplatz EDAZ Schönhagen und Online statt. Der Lehrstoff umfasst folgende Themen:
Den Theorieunterricht (dazu auch der Unterricht für das Sprechfunkzeugnis) kannst Du entweder vor dem Beginn der praktischen Ausbildung oder aber auch überlappend absolvieren. Wir empfehlen, den Großteil der Theorie vor dem Beginn der Praxisausbildung durchgearbeitet und verstanden zu haben.
Nach dem Abschluss der Theorieausbildung bereitest Du Dich selbständig auf die theoretische Prüfung vor. Dafür eignet sich der von den Landesluftfahrtbehörden im Internet veröffentlichte Fragenkatalog. Ab dem Tag, an dem Du zum ersten Mal bei der Behörde zur Theorieprüfung erschienen bist, hast Du insgesamt 19 Monate Zeit zum Bestehen der Prüfung. Die Prüfung besteht zu 75% aus Fragen aus dem o.g. Fragenkatalog und zu 25% aus Fragen, die von der Behörde formuliert werden. Zum Bestehen müssen pro Fach mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Pro Frage werden vier mögliche multiple choice Antworten angeboten.
Praxis
Die Praxisausbildung führen wir mit Dir i.d.R. in den nachfolgenden drei Phasen durch:
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit) für den PPL (LAPL: 30). Von diesen müssen mindestens 10 Stunden (LAPL: 6) ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden (LAPL: 3) Überlandflug absolviert werden, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km (LAPL: 150) und zwei Landungen (LAPL: eine) an anderen Flugplätzen. Weiterhin werden wir kontrollierte Flugplätze anfliegen, zum Beispiel die Flughäfen Schönefeld, Leipzig und Dresden. Ebenfalls findet während der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.
Für die Erlangung einer Fluglizenz ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich. Bei uns kannst Du alle gängigen Sprechfunklehrgänge machen:
Wer bereits eine Fluglizenz besitzt, kann diese mit folgenden zusätzlichen Lehrgängen erweitern:
Tipp: Erwäge nach dem PPL oder LAPL eine UL-Erweiterung zur SPL– so kannst du auch unsere günstigen ULs chartern.